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   LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16   

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https://dejure.org/2016,23309
LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16 (https://dejure.org/2016,23309)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2016 - 5 Ta 159/16 (https://dejure.org/2016,23309)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 (https://dejure.org/2016,23309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe;; Begriffsbestimmung "ungenügende Erklärung"

  • IWW

    § 11 Abs. 1 RPflG, ... 78 ArbGG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff ZPO, § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 120 a Abs. 1 S. 3 ZPO, § 124 Ziff. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO, § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII, § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO, § 115 Abs. 1 Ziff. 2 b ZPO, § 115 Abs. 2 S. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe; Begriffsbestimmung "ungenügende Erklärung"

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unklarer Angaben über Einkommen und Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - 6 WF 101/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung: Hinreichende Erklärung noch im

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16
    Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (zur bisherigen Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 6 WF 101/10 -, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Mai 2014 - 17 Ta 601/14 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 - 17 Ta 601/14

    Unvollständige Angaben der Partei im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16
    Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (zur bisherigen Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 6 WF 101/10 -, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Mai 2014 - 17 Ta 601/14 -, juris).
  • OLG Bamberg, 05.04.2000 - 7 WF 56/00

    Behandlung nicht belegter Ausgabenpositionen bei der Bewilligung von

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16
    Zu dieser Regelung war es jedenfalls bezogen auf die alte Rechtslage ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in einem solchen Fall nicht die Bewilligung im ganzen zu verweigern, sondern ggf. nur im belegten Rahmen Prozesskostenhilfe zu bewilligen war (siehe für die erkennende Kammer Beschluss v. 13.01.2014, 5 Ta 563/13, n.v.; OLG Bamberg, Beschluss vom 05. April 2000 - 7 WF 56/00 -, juris, Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Auflage, Rz. 140).
  • LAG Hamm, 29.12.2023 - 5 Ta 299/23

    Nachprüfungsverfahren keine Aufhebung wenn Belege für Belastungen nur teilweise

    Bei dieser Beurteilung ist es auch nach der neuen Rechtslage geblieben (ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammern, siehe für die erkennende Kammer ausführlich Beschluss vom 12.07.2016, 5 Ta 159/16, juris; Beschluss v. 13.01.2014, 5 Ta 563/13, n.v.; so auch die 14. Kammer, Beschluss vom 01.02.2021, 14 Ta 9/21; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.04.2000, 7 WF 56/00, juris, noch zur alten Rechtslage, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Auflage, Rz. 1010).

    Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (LAG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2016, 5 Ta 159/16, juris, zur alten Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010, 6 WF 101/10, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2014, 17 Ta 601/14,juris).

  • LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21

    Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Beurteilungszeitpunkt,

    Hat die Partei jedenfalls das Einkommen vollständig belegt und verbleiben keine Unsicherheiten, ob die Partei über ein Vermögen verfügt, aus welchem sie die entstandenen Kosten auf einmal begleichen könnte, so kann allein der Umstand, dass ggf. nicht alle von der Partei behaupteten Belastungen vollständig belegt sind, für sich genommen nicht die Ablehnung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigen (vgl. für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 24.06.2019 - 14 Ta 204/19

    Voraussetzungen der Bewilligungsfähigkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - juris, Rn. 3 f.; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19

    Prozesskostenhilfeantrag; Einkommen; Vermögen; Belastungen; Angaben; Belege;

    Auch in diesem Fall können die Voraussetzungen für die Bewilligung überprüft werden, ob die Partei aus eigenen Mitteln die Kosten der Prozessführung bestreiten kann, ohne ihr Existenzminimum anzugreifen (vgl. für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
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